Schutz für Fische: Kanton erlässt Betretungsverbot am Aabach
Wegen tiefer Wasserstände und hoher Temperaturen hat der Kanton St. Gallen am 14. Juli 2026 ein Betretungsverbot für Fliessgewässer erlassen. Davon betroffen ist auch der Aabach in Schmerikon.
Die aktuellen Bedingungen belasten kälteliebende Fische wie Forellen und Äschen enorm. Um zu überleben, weichen die Tiere in die wenigen verbliebenen tiefen und kühlen Zonen aus. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) betont, dass Störungen durch das Betreten der Gewässer lebensbedrohliche Fluchtreaktionen auslösen können.
An den betroffenen Abschnitten gilt daher:
- Personen dürfen das Gewässer weder betreten noch befahren.
- Tiere, insbesondere Hunde und Pferde, dürfen nicht in das Wasser eingebracht oder geführt werden.
Das ANJF markiert die gesperrten Stellen gut sichtbar vor Ort am Gewässer. Wer die bis auf Widerruf geltende Allgemeinverfügung missachtet, wird nach Art. 292 des Strafgesetzbuches mit einer Busse bestraft.
