Gemeinde
Uneingeschränkte Abstimmungswerbung
Der Gemeinderat hat seinen Beschluss vom 21. Juli 2026 zur Werbung entlang der Gemeindestrassen wiedererwogen. Er verzichtet auf Einschränkungen zur Dauer und zur Grösse der Plakate im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 27. September 2026 zum Widerruf des Baukredits für die Zentrumsgestaltung.