Projekt Dorfzentrum: unausweichlicher Verzicht auf separate Tiefgaragenvorlage

Die Ausführung des vorliegenden Gestaltungskonzeptes ohne Tiefgarage würde die Parkplätze um einen Drittel reduzieren.

Projekt Dorfzentrum: unausweichlicher Verzicht auf separate Tiefgaragenvorlage

Der Gemeinderat hatte 2017 in Aussicht gestellt, dass die Bürgerschaft anlässlich der Abstimmung zur Dorfzentrumsgestaltung über die Tiefgarage als separate Vorlage befinden könne. Die Ausführung des vorliegenden Gestaltungskonzeptes ohne Tiefgarage würde jedoch die Parkplätze um einen Drittel reduzieren. Der Gemeinderat erachtet dies mit Rücksicht auf das Gewerbe als nicht vertretbar und hat die Dorfplatzgestaltung mit der Tiefgarage zu einer Vorlage verschmolzen.

Am 26. September 2021 ist die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Schmerikon eingeladen, an der Urne über den Baukredit zur Zentrumsgestaltung beinhaltend die Ortsdurchfahrt, den Dorfplatz und Bahnhofstrasse (Hauptperimeter), die Parkflächen zwischen Bahnhof und Seefeld (Nebenperimeter) sowie eine Tiefgarage unter dem Dorfplatz zu befinden. Der Gemeinderat empfiehlt Zustimmung zum Gesamtkredit über insgesamt Fr. 12'372'000 inkl. MWSt.

Die drei kommunalen und das kantonale Teilprojekt sind auf der Grundlage eines Projektwettbewerbs 2014 in Teilschritten unter Mitwirkung zu Bauprojekten entwickelt worden. Die Verzahnung der Teilprojekte lässt die Realisierung nur als Gesamtprojekt zu, daher wurde die Abstimmungsvorlage zu einer einzigen Fragestellung verschmolzen. Dieser Sachverhalt hat anlässlich des Abstimmungskampfs zu Kritik geführt.

Separate Vorlage in Aussicht gestellt

Der Gemeinderat bestätigt, dass er erwogen habe, die Tiefgarage als eine separate Vorlage vorzubringen. Anlässlich des Antrages für den Projektierungskredit an der Bürgerversammlung im Frühling 2017 schrieb der Gemeinderat im Gutachten: «Der Gemeinderat beschloss daher Ende 2016, das weitere Projekt unter planerischem Einbezug der Tiefgarage weiter zu verfolgen, wobei er zur Auflage macht, dass die Bürgerschaft bei der Genehmigung des Baukredits über die Platzgestaltung unabhängig von der Tiefgarage abstimmen kann».

Auftrennung ist dem Gewerbe nicht zumutbar

Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Mitte 2018 erhielt der Gemeinderat allerdings die Rückmeldung aus der Bevölkerung, dass das Projekt ohne Tiefgarage gar nicht machbar wäre. Diese Überlegungen machte sich der Gemeinderat nach reiflicher Überlegung zu eigen, denn die geplante Platzgestaltung, die im Wettbewerb obsiegt hatte und Gegenstand des von der Bürgerschaft zur Projektierung genehmigten Kredits war, baut auf der Idee auf, den Dorfplatz vom Verkehr zu befreien und einen grosszügigen Platz zu erstellen. Dies kommt durch die Gestaltung der Bahnhofszufahrt als Allee rechtwinklig zur Bahn zustande. Unter diesen Randbedingungen lässt sich das Parkplatzangebot insgesamt und zudem nahe der Gewerbebetriebe einzig durch die Errichtung einer Tiefgarage für 70 Fahrzeuge unter dem Platz aufrechterhalten. Daher erachtet der Gemeinderat die vorliegende Platzgestaltung und die Tiefgarage als zwei unzertrennliche Projekte. Die alleinige Realisierung des Platzes würde das Parkplatzangebot um einen Drittel reduzieren. Dies ist gegenüber dem Gewerbe und den Bewohnerinnen und Bewohnern der Kernzone nicht zu verantworten.

Kein Auftrag für ein Alternativ-Gestaltungsprojekt

Grundsätzlich ist festzustellen, dass jegliche andere Platzgestaltung die Anzahl oberirdischer Parkplätze mehr oder weniger reduziert. Ein von dem nun vorliegenden Gestaltungsprojekt abweichendes Projekt müsste wieder mit der Kantonspolizei und dem Tiefbauamt abgestimmt werden und Bedarf eines erneuten Projektierungskredits.


Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Schmerikon


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Am 26.09.2021 wird an der Urne über die neue Zentrumsgestaltung in chmerikon abgestimmt. Die offiziellen Unterlagen sind auf mitwirkung-schmerikon.ch zu finden.