Die Umsetzung der Zentrumsgestaltung ist eine Investition in die Zukunft Schmerikons
Kein Aufschub für Schmerikons neuen Dorfplatz mit Tiefgarage: Der Gemeinderat weist die Forderung der Gruppe «Zukunft Schmerikon» zurück. Ein Stopp gefährde 3,4 Mio. Franken Subventionen und ignoriere den Volksentscheid.
In Sorge um die Gemeindefinanzen wurde der Gemeinderat mittels formloser Anfrage einer Gruppierung namens «Zukunft Schmerikon» ersucht, das Projekt Zentrumsgestaltung, bzw. die Tiefgarage aufzuschieben. Der Gemeinderat stellt fest, dass das kommunale Projekt nicht ohne Tiefgarage realisiert werden kann. Ohnehin ist das Projekt mit hoher Verzögerung unterwegs und ein weiterer Aufschub würde die in Aussicht gestellten Subventionen des Bundes gefährden. Es liegt zudem ein mehrfach bestätigter verbindlicher Auftrag der Bürgerschaft vor. Im Weiteren ist die Belastung der Erfolgsrechnung durch die zukünftige Tilgung dieser Investition gering und der Steueraufwand für Abschreibungen insgesamt im Vergleich zu vergangenen Jahren auf tiefem Stand. Die hohe Verschuldung, die mit den Investitionen einhergeht, ist weitestgehend dem neuen Rechnungslegungsmodell ab 2019 geschuldet. Die öffentliche Hand kann nicht einfach ihre Investitionstätigkeit einstellen; dies führt zu einem erheblichen Investitionsstau und ist unsolidarisch gegenüber nachfolgenden Generationen.
Unter dem Arbeitstitel «Zentrumsgestaltung und Ortsdurchfahrt» verfolgt der Gemeinderat seit vielen Jahren das Bestreben, den Bereich zwischen Bahnhof und Hauptstrasse neu zu gestalten. Mit dem Rückbau der Bahnanlagen und der Inbetriebnahme der A53 (heute A15) zwischen Schmerikon und Wagen von 2004 bis 2007 wurden die Voraussetzungen geschaffen, das Dorfzentrum neu und deutlich attraktiver zu gestalten.
Drei kommunale und ein kantonales Teilprojekt sind auf der Grundlage eines Projektwettbewerbs 2014, in Teilschritten unter Mitwirkung zu Bauprojekten entwickelt worden. Die Verzahnung der Teilprojekte lässt die Realisierung nur als Gesamtprojekt zu. Die Bürgerschaft genehmigte im Herbst 2021 an der Urne einen entsprechenden Baukredit über CHF 12'372'000 inkl. Mwst.
Wesentliche Merkmale des Projekts sind die Südverschiebung der Hauptstrasse, die Erstellung eines grosszügigen verkehrsfreien Platzes, die Gestaltung der Bahnhofszufahrt als Allee rechtwinklig zur Bahn mit Einbahnverkehr und die Errichtung einer Tiefgarage für 70 Fahrzeuge unter dem Platz.

Die kommunalen Bauprojekte und das kantonale Bauprojekt lagen im Herbst 2023 öffentlich auf. Gegen beide Projekte gingen zahlreichen Einsprachen ein. Aktuell sind die Einspracheverhandlungen noch im Gang. Erwogen wir eine erneute Auflage des Kantonsstrassenprojektes, um den Anliegen einzelner Einsprechenden teilweise entgegen zu kommen. Durch die lange Behandlungszeit verzögert sich die Realisierung deutlich, so dass ein Baustart frühestens 2028 erfolgen kann. (Weitere Ausführungen sind im Anhang enthalten).
Verzicht auf Realisierung der Tiefgarage
In Schmerikon hat sich ein Gremium «Zukunft Schmerikon» gebildet. Dieses Gremium hat dem Vernehmen nach diverse politische Vorstösse erwogen, um dem Projekt «Zentrumsgestaltung und Ortsdurchfahrt» oder Teilbereichen davon Einhalt zu gebieten. Mögliche Instrumente sind gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeordnung die Volksmotion und die Initiative.
Das Gremium ist nun formlos an den Gemeinderat herangetreten, mit dem Anliegen, den Bau der Tiefgarage beim Dorfplatz durch einen Ratsbeschluss auf unbestimmte Zeit zurückzustellen. Dies soll so lange gelten, bis sich die finanzielle Situation (bzw. der Steuerfuss) wieder verbessert und ein solches Projekt für die Gemeinde tragbar sei. Vielleicht würden sich in dieser Zwischenzeit auch neue, bessere oder günstigere Möglichkeiten für eine Tiefgarage in der Nähe des Dorfplatzes ergeben. Der Gemeinderat hat dem Gremium die Entgegenahme und eine Antwort in Aussicht gestellt.
Unzertrennliche Bestandteile eines attraktiven Projektes
Der Gemeinderat ist nach wie vor der Überzeugung, dass es mit dem vorliegenden Projekt gelingt, das Dorfzentrum neu und deutlich attraktiver zu gestalten. Als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern wird die Erreichbarkeit verbessert, der Umstieg erleichtert und das Angebot an genügenden Abstellplätzen trotz verkehrsfreiem Platz beibehalten. Der Platz wird als Begegnungsort mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet. Die Wohnsituation und Gewerbebetriebe am Dorfplatz werden aufgewertet.
Ein Verzicht oder Aufschub des Nebenperimeters, d.h. dem östlichen Bahnhofplatz im Seefeld, erscheint dem Gemeinderat denkbar und unter Berücksichtigung der laufenden Richtplanung sogar angezeigt. Hingegen ist ein Verzicht auf die Tiefgarage nicht ohne Umprojektierung der Platzgestaltung im Hauptperimeter, d.h. dem westlichen Bahnhofplatz und der Bahnhofvorfahrt, möglich, da dieser weiterhin für den ruhenden Verkehr genutzt werden müsste. Das Wesen des siegreichen Gestaltungsprojektes ginge verloren. Es würden neue Projektierungskredite, Planungen, Mitwirkung, Baukredite und öffentliche Auflagen erforderlich werden.
Verlust der Bundesbeiträge
Der Gemeinderat hat erfolgreich um Bundessubventionen aus dem Agglomerationsprogramm geworben. Im Rahmen des 4. Programmes der Agglo Obersee für den Zeitraum 2024 bis 2027 wurde diese Baumassnahme angemeldet. Der Bund hat maximal 3.98 Mio. Franken zugesichert. Die Gemeinde kann hiervon mit rund 3.4 Mio. Franken rechnen. Zu berücksichtigen gilt, dass diese Gelder verfallen, wenn die Arbeiten nicht vor März 2029 initiiert werden und müssen neu beantragt werden. Es ist bereits Herausforderung genug, diesen Zeitrahmen angesichts der schleppenden Entwicklung der Einspracheverhandlungen einzuhalten. Ein Aufschub des Projektes, wie vom Gremium «Zukunft Schmerikon» gefordert, würde diese finanzielle Unterstützung äusserst gefährden.
Vernichtung von Planungskosten
Ohne Berücksichtigung der Planungsaufwendungen zwischen 2005 und 2008 sind 1 Mio. Franken an Kosten generiert worden.Bei Abbruch der Übung müssten nach Abzug der bereits abgeschriebenen Beträge noch CHF 730'000 direkt abgeschrieben werden.
Teuerung und Kreditrahmen
Es ist unbestritten, dass die Kosten im Baugewerbe in den letzten Jahren angestiegen sind. Der Indexstand für den Tiefbau im April 2025 wird gegenüber Oktober 2020 mit 115.5% angegeben. Der gesprochene Kredit beinhaltet eine Unsicherheit von +/- 10% und lässt die Anrechnung der Teuerung zu. Wesentlich anlässlich der Diskussion der teuerungsbedingten Mehrkosten ist jedoch, dass auch die Bundessubventionen bereinigt werden und dass im Zeitraum seit der Kreditgenehmigung an der Urne die Steuerkraft von Schmerikon um rund 14% gestiegen ist.
Investitionen und Abschreibungen: frühere Generationen waren grosszügiger
Ein Rück- und Ausblick auf die Infrastrukturausgaben der Gemeinde zeigt, dass selbst unter der Annahme der Realisierung der Zentrumsgestaltung, der längst fälligen Industrieerschliessung sowie weitere zu erwartenden Investitionen in Bauten für die Bildung in den nächsten Jahren keine ausserordentliche Belastung darstellt. Die Investitionen und nachfolgenden Abschreibungen, so auch die Zentrumsgestaltung sind in Bezug auf den Bedarf an Steuermitteln in der Erfolgsrechnung eher untergeordnet. Vorangehende Generationen habe weitaus höhere Lasten geschultert. Betrug der Steuerbedarf für Abschreibungen ausgedrückt in Prozenten des Steuerfuss in den vergangenen Jahrzehnten deutlich über 20% sinkt dieser unter 15%.
Steuerfusserhöhung nicht nur in Schmerikon unausweichlich
Hingegen sind Investitionen bedeutungsvoll hinsichtlich der Finanzierung. Können die Investitionen nicht mit Ertragsüberschüssen gedeckt werden, sind sie durch langfristige Darlehen im Fremdkapital zu finanzieren. Damit droht eine hohe Verschuldung. Nicht zuletzt die Umstellung des Rechnungslegungsmodells 2019 hat in allen Gemeinden zur einer Reduktion der Steuerfüsse geführt, da die Abschreibungszeiträume erheblich erstreckt wurden. Als Folge der Weitergabe der tieferen Tilgungsraten sank der Selbstfinanzierungsgrad bedrohlich. Die Gemeinden sind nun gezwungen diese Steuerfuss-Reduktion rückgängig zu machen und wieder auf das Niveau vor der Umstellung zurückzukehren. Damit sollen die Investitionsausgaben wieder mehrheitlich selbst finanziert und nicht durch Bankkredite. Vergessen geht, dass alle Gemeinden in den letzten 20 Jahren ihre Steuerbelastung ganz erheblich reduziert haben.
Es ist keine Option, dass die öffentliche Hand einfach ihre Investitionstätigkeit einstellt. Dies würde sich durch einen erheblichen Investitionsstau mittel- bis langfristig rächen. Empfohlen wird, dass mindestens 10% der Ausgaben in Investitionen fliessen. Ein Aufschub ist unsolidarisch gegenüber nachfolgenden Generation.
Unter 3-Steuer-Prozent Belastung
Auf rund 11.1 Mio. Franken resultiert die Investition unter Berücksichtigung von Teuerung, Änderung des Mehrwertsteuersatzes und nach Abzug der Bundessubventionen. Hieraus leitet sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand von rund CHF 270'000 ab zzgl. einer mittleren Zinsbelastung von rund CHF 80'000 bei 1.5%. Dies entspricht bei Fertigstellung unter Berücksichtigung der erwarteten Zunahme der Steuerkraft 3-Steuer-Prozente. Wird auf den Nebenperimeter verzichtet sinkt die jährliche Belastung inkl. Zins rund CHF 320'000. Nicht berücksichtigt in dieser Betrachtung sind die Erlöse und der betriebliche Unterhalt.
Respektierung der Bürgerschaftsentscheide
Die Bürgerschaft hat mehrfach aktiv oder passiv seine Zustimmung zum Projekt erteilt. So hat sie die Budgets 2014 bis 2016 mit den jeweiligen Planungsaufwendungen kommentarlos genehmigt, Kenntnis genommen vom Studienauftrag und der Wahl des Siegerprojektes, den Projektierungskredit an der Bürgerversammlung 2017 genehmigt, Kenntnis genommen vom Vorprojekt im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens 2018 und den Baukredit an der Urne am 26. September 2021 genehmigt. Letzten Endes wurde auch noch anlässlich der Bürgerversammlung 2025 in der allgemeinen Umfrage der Antrag eingebracht, der Gemeinderat sei zu beauftragen, den Baukredit erneut an die Urne zu bringen. Dieses Ansinnen wurde mit wenigen Gegenstimmen abgelehnt.
Hieraus leitet der Gemeinderat einen klaren Auftrag ab.
Fazit
Der Gemeinderat erkennt durchaus Handlungsbedarf und bringt dem vorgebrachten Anliegen auch Verständnis entgegen. Aus zahlreichen überzeugenden Überlegungen kommt er jedoch zum Schluss, dass an der Realisierung der Zentrumsgestaltung festzuhalten ist. Jedenfalls weist er Feststellungen einer angeblichen Finanzmisere und einer «Steuerhölle» Schmerikon als tatsachenwidrig zurück. Seit der Jahrtausendwende wurde der Steuerfuss von 154 auf 113% gesenkt; dies aus eigener Kraft und trotz Entzug von Finanzausgleichsbeträgen. Die Lebensqualität von Schmerikon verdient es, dass auch eine vertretbare Steuerfusserhöhung, wie im Übrigen in zahlreichen anderen Gemeinden ebenfalls anstehend, ohne Sinnkrise und ohne Verzicht auf zukunftsgerichtete Projekte möglich sein sollte.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Schmerikon