Erneuerungswahlen Amtsdauer 2025 - 2028

Im Gemeinderat Schmerikon bewerben sich der Vorsitzende und drei Ratsmitglieder für die neue Legislaturperiode. Parteien und Interessengruppen sind eingeladen, bis zum 4. Juli 2024 weitere Wahlvorschläge einzureichen. Der erste Wahlgang ist am 22. September 2024.

Erneuerungswahlen Amtsdauer 2025 - 2028
Gemeinderat Amtsdauer 2021 - 2024. v.l.n.r. Jolanda Couchet, Werner Becker, Félix Brunschwiler, Claudio De Cambio (Ratsschreiber), Patrick Züger, Sven Burlet (Foto: z.V.g.)

Im Gemeinderat Schmerikon bewerben sich der Vorsitzende und drei Ratsmitglieder für die neue Legislaturperiode. Parteien und Interessengruppen sind eingeladen, bis zum 4. Juli 2024 weitere Wahlvorschläge einzureichen. Der erste Wahlgang ist am 22. September 2024.

Im Herbst 2024 ist die Bürgerschaft eingeladen, die Behörden für die nächstfolgende Amtsdauer von 2025 bis 2028 an der Urne zu wählen. Gewählt werden die Gemeindepräsidentin, bzw. der Gemeindepräsident, die Gemeinderäte und die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission.

Der Gemeinderat hat die Ausgangslage offen diskutiert und die Absichten der Mitglieder entgegengenommen. Es steht im Interesse der Kontinuität, frühzeitig Transparenz zu schaffen, ob und wer eine Wiederwahl anstrebt. Dies erleichtert den politischen Parteien und anderen Interessengruppen rechtzeitig zu erwägen, Kandidatinnen und Kandidaten zu suchen und vorzuschlagen.

Erneut zur Wahl als Gemeindepräsident tritt Félix Brunschwiler, parteilos, an.

Folgende Ratsmitglieder streben eine Wiederwahl an (alphabetisch):

  • Werner Becker, Die Mitte
  • Sven Burlet, parteilos
  • Patrick Züger, SP

Auf eine erneute Kandidatur verzichtet Jolanda Couchet, Die Mitte.

Der erste Wahlgang findet im ganzen Kanton am 22. September 2024 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang erfolgt am 24. November 2024. Die Fristen für das Einreichen der Wahlvorschläge wurden gemäss Gemeinderatsbeschluss wie folgt festgelegt:

a) für den 1. Wahlgang auf Donnerstag, 4. Juli 2024, 16:30 Uhr

b) für den 2. Wahlgang auf Donnerstag, 26. September 2024, 16:30 Uhr

Das Datum des Poststempels genügt nicht zu Wahrung der Frist. Die Gemeindekanzlei wurde als zuständige Stelle für den Entscheid über das Zustandekommen einer stillen Wahl im zweiten Wahlgang und die Veröffentlichung dieses Entscheides bestimmt. Bei der Gemeindekanzlei bezogen werden können die notwendigen Formulare für die Zustimmungserklärung Kandidatur und die Wahlvorschläge sowie das Merkblatt mit allen wichtigen Informationen. Die Unterlagen sind auch elektronisch verfügbar auf der Gemeindehomepage www.schmerikon.ch.


Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Schmerikon