Doppelspur Schmerikon - Rapperswil: Voreilige Festsetzung

Bei allem Verständnis und aller Nachvollziehbarkeit einer Doppelspur, erfüllt der Planungsstand nach Ansicht des Gemeinderates die Anforderungen für eine Festsetzung im kantonalen Richtplan nicht. Gebäude müssten weichen, Strassen, Wege und mithin das Seeufer müssten verschoben werden. Die Machbarkeit ist nicht erwiesen. Der Gemeinderat widersetzt sich daher der richtplanerischen Festsetzung.
Hierüber und über weitere Geschäfte befand der Gemeinderat an der Sitzung vom 13. September 2022 (PDF).
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Schmerikon