Auslagerung der Bauverwaltung

Der Gemeinderat hat nach sorgfältiger Abwägung daher beschlossen, die Bauverwaltung im Auftragsverhältnis ausser Haus zu geben.

Auslagerung der Bauverwaltung
Luftbild aus dem Jahr 2017 (Foto: z.V.g. Gemeinde Schmerikon)

Die Regelungsdichte nimmt stetig zu. Die Baubewilligungen werden durch Einsprachen und Rekurse verzögert. Um die Fülle von Aufgaben in guter Qualität bewältigen zu können, müssen genügend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat hat nach sorgfältiger Abwägung daher beschlossen, die Bauverwaltung im Auftragsverhältnis ausser Haus zu geben.

Hierüber und über zahlreiche andere Themen lesen Sie in den Mitteilungen aus der letzten Gemeinderat-Sitzung vom 9. November 2021.


Auszug aus dem GR-Protokoll vom 9.11.2021:


6. (Er hat) ... beschlossen die Bauverwaltung zukünftig extern zu vergeben. Mit dem Outsourcing soll dem Tatbestand entgegnet werden, dass für die Bauverwaltung aktuell zu wenig Stellenprozente eingesetzt sind, bzw. Marco Luginbühl aufgrund seiner weiteren Aufgaben als Leiter Tiefbau und Liegenschaften nicht in der Lage ist, mehr Stellenprozente dafür einzusetzen. Der Vergleich mit umliegenden Gemeinden bestätigt diesen Sachverhalt.

Das Planungs- und Baurecht ist in den vergangenen Jahrzehnten immer komplexer geworden. Durch das neue RPG, die Pflicht zur Verdichtung, die Energiegesetzgebung, die Brandschutzvorschriften, das ISOS, die Lärmschutzgesetzgebung etc. hat die Regelungsdichte trotz gegenteiliger Bestrebungen, die Gesetzgebung zu liberalisieren, zugenommen. Die Bauanfragen und Baugesuche sollten möglichst schnell und kompetent bearbeitet werden. Dem steht bei den Baubewilligungsverfahren die starke Zunahme der Anzahl Einsprachen und Rekurse gegenüber. Um diese Fülle von Aufgaben in guter Qualität bewältigen zu können, müssen genügend personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Der Gemeinderat ist nach sorgfältiger Abwägung zum Schluss gekommen, dass die Vorzüge des Outsourcings gegenüber den Bedenken, diese Dienstleistung ausser Haus zu geben, überwiegen. Sehr wesentlich ist hierbei, dass bereits heute die baurechtliche Überprüfung extern erfolgt und damit eine partielle Auslagerung vorbestehend ist.

Die Mandatierung ergeht an die ewp AG (Auftragsverhältnis nach OR 394ff). Die Gemeindekanzlei ist zukünftig Ansprechpartnerin und Koordinatorin auf der Gemeindeverwaltung.

Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Schmerikon