Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden bedacht

Gleich vier Strassenvorlagen mit einem starken Bezug zur Verkehrssicherheit hat der Gemeinderat am 26. Oktober 2021 behandelt.

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden bedacht
Taktil-visuelle Markierung in der Schmerkner Seeanlage (Foto: z.V.g. Gemeinde Schmerikon)

Gleich vier Strassenvorlagen mit einem starken Bezug zur Verkehrssicherheit hat der Gemeinderat am 26. Oktober 2021 behandelt. Entlang der Seeanlage strebt er in Abstimmung mit der Ortsgemeinde eine Fussgängerzone mit Zulassung des Veloverkehrs an. In der Spitzi soll in Kürze eine Tempo-30-Zone umgesetzt werden. Sensibilisiert durch zahlreiche Unfälle an der Neuen Eschenbacherstrasse wünscht er eine Überprüfung der Höchstgeschwindigkeit durch die Kantonspolizei. Zudem ist der Kredit zur Dorfzentrumsgestaltung definitiv zu Stande gekommen.

Fussgängerzone mit Zulassung von Velofahrenden für den Strandweg entlang der «Seeanlage»

Der Gemeinderat und der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde haben sich im Verlauf der letzten Monate mehrmals mit der Verkehrssicherheit in Abschnitt zwischen «Bad am See» und dem «Pier 8716» beschäftigt. Anlass war die sichtbare Zunahme des Verkehrs insbesondere im «Pandemiejahr 2020» und zwei tödlichen e-Bike Unfälle. Hierbei wurde eine Kampagne zur Sensibilisierung mittels taktiler Markierungen umgesetzt. Diese besteht an drei Stellen aus spezifischen Piktogrammen mit einem Durchmesser von 2 m, die zur gegenseitigen Rücksichtnahme auffordern, sowie diverse taktil-visuelle Markierungen mit einer Höhe von 5 mm, die quer zur Fahrtrichtung auf den Belag aufgebracht sind. Dies stellt ein erster, schnell umsetzbarer Schritt dar, der im Hinblick auf die Sommersaison 2021 erlassen wurde. Weitere wurden in Aussicht gestellt.

Es lässt sich feststellen, dass die Sensibilisierungskampagne zwar öffentlich kommentiert und begrüsst wurde, dass sich jedoch das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden nur bedingt verändert hat. Nach wie vor befahren zahlreiche Velo- und e-Bikefahrende den Strandweg mit einer nicht den Verhältnissen angepassten Geschwindigkeit. Dadurch besteht eine Gefahr von Kollisionen mit Zufussgehenden mit hoher Verletzungsgefahr. Insbesondere ist diese Gefahr im Abschnitt der «Seeanlage», also zwischen «Bad am See» und «Pier 8716» gegeben, weil sich hier die Fussgängerinnen und Fussgänger teilweise quer zur Velofahrtrichtung bewegen oder weil sie sich aufgrund des Platzcharakters hier einfach aufhalten.

Gemeinderat und Verwaltungsrat wollen dieser Gefahr durch die Einrichtung einer Fussgängerzone (Signal 2.59.3) unter Gestattung des Radfahrens anstelle des heute gültigen Verbots für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14) begegnen. Diese Anordnung gilt als allgemeines Fahrverbot, bei dem ausnahmsweise beschränkter Verkehr von Velos und leichte e-Bikes zugelassen ist. Diese dürfen höchstens im Schritttempo fahren und müssen den Zufussgehenden den Vortritt gewähren.

Tempo-30-Zone in der Spitzi

Der Gemeinderat hat das revidierte Gutachten zur Tempo-30-Zone für das Gebiet Spitzi (Spitzestrasse, Seeblickstrasse und Sonnenhalde) zur Kenntnis genommen und verabschiedet. Die Kantonspolizei wird ersucht, die Verkehrsanordnung zu erlassen. Die Gemeindekanzlei wird beauftragt im Nachgang die öffentliche Auflage durchzuführen.

Der Gemeinderat hatte bereits am 11. Mai 2021 ein Gutachten der Verkehrspolizei zur Vorprüfung eingereicht. Er hat auf Stellungnahme der Polizei eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung durchgeführt sowie weitere Berichtsanpassungen vorgenommen.

Geschwindigkeitsreduktion auf der Neuen Eschenbacherstrasse?

Auf der Neuen Eschenbacherstrasse zwischen der Einmündung der Spitzestrasse bis zur Gemeindegrenze Eschenbach haben sich in den letzten Monaten die Zahl der Unfälle, unter anderem auch mit Personenschäden, gehäuft. Zulässig ist auf dieser Gemeindestrasse 1. Klasse die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Die Strasse ist kurvenreich und verläuft durch den Bannwald. Die Sichtweiten sind dadurch eingeschränkt. Der Wald erschwert mit den wechselnden Lichtverhältnissen zudem die Sicht. Im Abschnitt Spitzi bis Grottenweg hat sie eine Steigung, die sich auf die Geschwindigkeit der Radfahrenden in Richtung Eschenbach auswirkt. Dadurch werden Überholmanöver mit ungenügender Sichtdistanz provoziert. Zudem befinden sich in diesem Abschnitt talseitig zuweilen Fussgängerinnen und Fussgänger auf der Fahrbahn auf dem Weg zur Grotte.

Der Gemeinderat stellt fest, dass im Grundsatz die Fahrzeuglenkerin, bzw. der Fahrzeuglenker verpflichtet sind, die Geschwindigkeit an die jeweiligen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse anzupassen. Dieser Grundsatz wird nicht immer praktiziert. Der Gemeinderat ersucht daher die Kantonspolizei um Prüfung einer Geschwindigkeitsreduktion.

Baukredit für Dorfzentrumsgestaltung definitiv

Der Gemeinderat stellt fest, dass der Baukredit für das Strassen- und Gestaltungsprojekt Zentrumsbereich und Ortsdurchfahrt über Fr. 12'372'000 durch die Bürgerschaft am 26. September 2021 an der Urne erteilt worden ist. Die Zustimmung erfolgte mit 795 Ja- zu 697 Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 61.06%. Die 14-tägige Frist für eine allfällige Abstimmungsbeschwerde verlief unbenutzt.

Damit wird auch dem Tiefbauamt des Kantons St. Gallen bestätigt, dass dem Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderates zum Kantonsstrassenprojekt zugestimmt wurde und der Beitrag der Gemeinde hiermit zugesichert ist.

Die Kosten für das Vor- und Bauprojekt belaufen sich auf Fr. 503‘000. Hiermit wurde der Projektierungskredit von Fr. 670‘000 lediglich um 75% ausgeschöpft. Gemeinsam mit den zuvor aufgelaufenen Planungskosten werden diese per 31. Dezember 2021 aktiviert und in zehn Jahren abgeschrieben.

Die Genehmigungsplanung ist nun sowohl für das kantonale wie für das kommunale Projekt zu finalisieren, durch den Regierungsrat, bzw. dem Gemeinderat zu genehmigen und öffentlich aufzulegen. Hierbei sollen noch einzelne Änderungen aufgrund der Erkenntnisse aus der Diskussion um die Kreditgenehmigung einfliessen. Besondere Aufmerksamkeit will der Gemeinderat hierbei der Realisierung der Tiefgarage widmen, um auf die Vorbehalte zu den erwarteten Lärm- und Erschütterungsimmissionen einzugehen. Auch eine sorgfältige Planung des Bauablaufs und der provisorischen Verkehrsführung und Parkfelder ist vorgesehen.

Der früheste Baubeginn ist Anfang 2024. Entscheidend wird der Verlauf des Auflageverfahrens sein, in welchem Betroffene, die schützenswerte Interessen haben, zur Einsprache berechtigt sind.


Dies ist eine Medienmitteilung der Gemeinde Schmerikon