5G Antenne - Einsprache bis 24. März möglich

Die Swisscom hat am 11. März ein Baugesuch für eine 5G Antenne an der Allmeindstrasse 22 eingereicht. Einsprachen sind möglich bis 24.03.2020.

5G Antenne - Einsprache bis 24. März möglich
Hinweis: die Anwort der Swisscom Medienstelle auf diesen Beitrag: Grenzwerte 10 Mal strenger als von der WHO empfohlen

Die Swisscom hat am 11. März bei der Gemeinde Schmerikon ein Baugesuch für eine 5G Antenne eingereicht. Im Baugesuch schreibt die Swisscom, dass "wir mit dem vorliegenden Baugesuch auch den Einsatz einer adaptiven Antenne auf dem Frequenzband 3'500 MHz beabsichtigen. Es soll mithin 5G in Betrieb genommen werden."

Von: Franziska Pollak

Der Standort der Antenne ist an der Allmeindstrasse 22. Einspracheberechtigt sind Betroffene im Umkreis von 1'266.21 m (gemäss Information der Swisscom im Baugesuch). Die begründete Einsprache muss innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 24. März 2020 erfolgen. Bei Bedarf kann für die Begründung eine Fristverlängerung von 14 Tagen verlangt werden, die Einsprache mit entsprechendem Gesuch um Fristverlängerung muss aber bis spätestens am 24. März erfolgen.

Zur Einschätzung der Gesundheitsgefährdung von Mobilfunk im Allgemeinen und 5G im Besonderen können unter anderem folgende Informationsquellen konsultiert werden:


Titelbild (Symbolbild): schwarzweisz