Anmerkungen zum finanziellen Risiko der Tiefgarage
Am 27. September stimmt Schmerikon über das Aus für das Zentrumsprojekt ab. Initianten warnen vor explodierenden Kosten wegen Grundwasser und Altlasten beim Bau der Tiefgarage. Die Gemeinde widerspricht: Teure Gift-Altlasten seien ausgeschlossen, die Baukosten steigen aber dennoch.
Am 27. September 2026 stimmt die Bürgerschaft von Schmerikon über eine Initiative zum Widerruf der Kreditgenehmigung von 2021 zum Projekt Zentrumsgestaltung und Ortsdurchfahrt ab. Insbesondere die Initianten argumentieren mit dem hohen Risiko ausufernder Kosten für die Tiefgarage infolge der Wasserhaltung für eine Baute unter dem mittleren Seespiegel, der Baugrubensicherung und zu erwartender Sanierung von Altlasten.
Es ist belegt und unbestritten, dass der Baugrund in einer Seeauffüllung infolge der Errichtung 1855 der Bahnlinie quer über das Hafenbecken von Schmerikon erfolgt. Zuvor lag das Seeufer entlang der Ortsdurchfahrt unmittelbar vor der vordersten Häuserzeile des Dorfkerns. Die betreffende Auffüllung stammt somit aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Schmerikon wies zu diesem Zeitpunkt keine gewerblichen oder industriellen Tätigkeiten auf, die hochbelastete toxische Substanzen als Produktionsrückstände hinterliess. Beliebtes Auffüllmaterial war der nicht wirtschaftlich verwertbare Abraum der zahlreichen Sandsteinbrüche in den umgebenden Wäldern. Abfälle aus den Haushalten in jenen wirtschaftlich schwierigen Zeiten waren ausser der Asche aus den Feuerungen kaum gegeben. Die in den späteren Jahrzehnten erfolgen Bebauungen und Abrisse auf dem Dorfplatz hinterliessen mit Sicherheit einige mineralische Bauabfälle im Untergrund. Erwartet werden dürfen daher tatsächlich Belastungen, die mittels Triagierung des Aushubs und besonderer Entsorgung der belasteten Materialien behoben werden können. Hingegen kann eine teure sanierungsbedürftige Altlast, wie 2013 auf der Südseite der Bahnlinie vor der Neugestaltung der Seeanlage beseitigt werden musste, definitiv ausgeschlossen werden. Dort bestand eine nachgewiesene Kehrichtdeponie aus dem Zeitraum von 1939 bis 1952.
Vorliegend sind im Tiefgaragenperimeter Baugrunduntersuchung von 2017 und hydrogeologische Gutachten von 2024, die vorgenannte Einschätzung stützen. Im Weiteren bestätigen auch die Grabenarbeiten für Kanalisation und Wasserleitungen 2018 – 2023 im östlichen Bahnhofplatz diesen Befund.
Ebenfalls vorliegend und bereits im Vorfeld der Kreditgenehmigung 2021 eingeholt wurde eine Zweitmeinung zu den Baukosten. Zwischenzeitlich wurde auch das Risiko der Baugrubensicherung infolge temporärer Anker reduziert, da diese Drittgrundstücke, u.a. das Bahntrassee, betroffen hätten. Neu ist eine Spriessung vorgesehen.
Demgegenüber und wie in den Abstimmungsunterlagen erwähnt, ist mit einer überdurchschnittlichen Baukostensteigerung zu rechnen.
Siehe weitergehende Informationen unter mitwirkung-schmerikon.ch/dorfzentrum.
Von: Félix Brunschwiler, Gemeinde Schmerikon
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Schmerikon