Uneingeschränkte Abstimmungswerbung
Der Gemeinderat hat seinen Beschluss vom 21. Juli 2026 zur Werbung entlang der Gemeindestrassen wiedererwogen. Er verzichtet auf Einschränkungen zur Dauer und zur Grösse der Plakate im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 27. September 2026 zum Widerruf des Baukredits für die Zentrumsgestaltung.
Der Gemeinderat hat seinen Beschluss vom 21. Juli 2026 zur Werbung entlang der Gemeindestrassen wiedererwogen. Er verzichtet auf Einschränkungen zur Dauer und zur Grösse der Plakate im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 27. September 2026 zum Widerruf des Baukredits für die Zentrumsgestaltung.
Der Gemeinderat stellt fest, dass mit dem ursprünglichen Beschluss, die Frist auf drei Wochen und die Plakatformate auf das Weltplakatformat F4 zu beschränken, keine einseitige Benachteiligung der Initianten einherging. Vielmehr habe er, in Ermangelung konkreter Anträge seitens der Initianten, auf seine bisherige Praxis bei Wahlen abgestellt und diese sowohl für befürwortende wie ablehnende Interessengruppen verbindlich erklärt. Rücktrittsforderungen, Unfairness-Vorwürfe und Beschwerden bei kantonalen Instanzen, ohne zuvor das Gespräch zu suchen, weist der Gemeinderat zurück.
Von: Félix Brunschwiler, Gemeindepräsident Schmerikon