Absolutes Feuerverbot im Kanton St. Gallen
Wegen hoher Waldbrandgefahr gilt im Kanton St. Gallen ab Freitag, 17. Juli 2026 ab 12 Uhr, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Ausnahmen bilden Gas- und Elektrogrills auf Privatgrund ausserhalb des Waldes.
Wegen hoher Waldbrandgefahr gilt im Kanton St. Gallen ab Freitag, 17. Juli 2026 ab 12 Uhr, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Auch im Garten ist Feuern verboten; bei Verstössen drohen Bussen. Ausnahmen bilden Gas- und Elektrogrills auf Privatgrund ausserhalb des Waldes sowie bewilligte Seefeuerwerke in Rorschach und Rapperswil-Jona.
Dies teilte der Kantonalen Führungsstab vom Kanton St. Gallen in einer Medienmitteilung am 16. Juli 2026 mit.
