Sichtbarkeit der Sperrzone vor Aabach- und Linthmündung erhöht
Das Flachmoor Schmerikoner Riet und das angrenzende Seeufer sind wertvolle Biotope und geniessen entsprechenden Schutz. Um auch die Wassersportler auf die Sperrzone zu sensibilisieren, wurden weitere Pfähle und Bojen sowie Hinweistafeln montiert.
Das Flachmoor Schmerikoner Riet und das angrenzende Seeufer sind wertvolle Biotope und geniessen entsprechenden Schutz. Das Betretungsverbot wird landseitig gut beachtet. Um auch die Wassersportler auf die Sperrzone für jegliche Wasserfahrzeuge zu sensibilisieren, wurden weitere Pfähle und Bojen sowie Hinweistafeln montiert.
Das Bedürfnis nach dem Erleben von Natur mit gleichzeitiger Ausübung von Sport- und Freizeitaktivitäten ist heute gross. Viele Menschen suchen in ihrer Freizeit einen Ausgleich zum Alltag, indem sie sich in attraktiven Landschaften erholen, sei es in der Luft, im Wasser oder auf dem Land. Mit den in den letzten zwanzig Jahren boomenden Outdoor-Aktivitäten, steigt der Druck auf Wildtiere und deren Lebensräume.
Deltabildung seit bald dreissig Jahren
Besonders ausgeprägt ist der Konflikt zwischen Nutzung und Schutz im Bereich der Aabach- und Linthmündung. Früher wurde das ganze Jahr am Ende der Aabach-Dämme das Kies entnommen. Entsprechend bestand dort eine Tiefwasserzone; ein altes Schild erinnerte bis vor kurzem noch an die ehemalige Ertrinkungsgefahr. Seit 1997 besteht ein Entwicklungskonzept für die Aabachmündung. Es wurden Leitinseln geschüttet. Eingriffe aus Hochwasserschutzgründen zur Kiesentnahme aus dem Mündungstrichter werden nur noch alle sieben bis zehn Jahre durchgeführt. Der Gemeinderat hat die Umsetzung der Schutzbestimmungen stets mitgetragen, sich jedoch mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die nördliche Kiesinsel für die Freizeitnutzung nicht gesperrt wird. Entsprechend hat er vor rund fünfzehn Jahren auch erreicht, dass der Perimeter des national geschützten Flachmoors nördlich des Aabachs reduziert wurde.
Mangelnder Abstand zu Schilf und Kiesinseln
Für das gesamte Flachmoor zwischen dem Aabach und dem Linthnebenkanal besteht zwischen dem 15. März und dem 31. August ein Betretungsverbot. Die Erfahrung zeigt, dass dieses erfreulicherweise hohe Beachtung findet. Hingegen gestaltet sich die Durchsetzung von der Wasserseite im Sommerhalbjahr schwierig. Wassersportlerinnen und -sportler ignorieren häufig die bestehende Schifffahrtsbeschränkung rund um die Aabach- und Linthmündung, durchkreuzen diese und legen zuweilen im Schilf an. Die Sperrzone wurde im Jahr 2000 erlassen und ist mit gelben Bojen markiert. Sie gilt für jegliche Wasserfahrzeuge; auch für Schlauchboote und Stand-Up-Paddel (SUP).

Durchsetzung der Schutzbestimmungen ist eine Frage der Glaubwürdigkeit
Der Gemeinderat wird sich nach wie vor für den freien Zutritt auf die nördliche Kiesinsel und gegen Bestrebungen aus Naturschutzkreisen zu deren Sperrung einsetzen. Die bedingt jedoch, glaubwürdig zu sein in der angemessenen Einforderung der Schutzbestimmungen, dort wo diese gelten:
- keine Betretung des Schutzgebiets, insbesondere auch von der Wasserfront her,
- kein Befahren der Sperrzone mit Wasserfahrzeugen und
- Leinenpflicht auf dem nördlichen Aabachdamm.
Sensibilisierung im Vordergrund des Rangerauftrages
Hierfür wurden in den vergangenen Wochen zur besseren Sichtbarkeit der Sperrzone auf der dem Linthkanal-zugewandten Seite ein weiterer Pfahl und weitere Bojen gesetzt. An zwei Pfählen wurden zudem Hinweistafeln angebracht.
Darüber hinaus beteiligt sich die Gemeinde an einem gemeinsam durch Kanton und Gemeinden getragenen Rangerkonzept. Dieses wird in den nächsten Tagen aufgrund der sommerlichen Temperaturen wieder aktiviert. Ebenfalls unterstützt die Gemeinde die Kampagne «Aufs Wasser mit Rücksicht» des Vereins Natur und Freizeit. Dieser 2016 gegründete Verein hat zum Ziel, öffentliche, auf ein breites Zielpublikum ausgerichtete Kampagnen durchzuführen, die Erholungssuchende und Sportaktive zu einem natur- und umweltschonenden Verhalten motivieren.

Von: Félix Brunschwiler, Gemeinde Schmerikon
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Schmerikon