Der Planungsprozess der RVS A15 - Gaster ist umgehend abzuschliessen

Der Gemeinderat Schmerikon fordert im Zusammenhang mit dem laufenden Mitwirkungsverfahren, dass sich die Auswertung der Mitwirkung und die hieraus abgeleiteten Planungsarbeiten ausschliesslich auf den Abschnitte Grynaustrasse–Rotfarb beschränken.

Der Planungsprozess der RVS A15 - Gaster ist umgehend abzuschliessen
Foto: z.V.g.

Der Gemeinderat Schmerikon fordert im Zusammenhang mit dem laufenden Mitwirkungsverfahren, dass sich die Auswertung der Mitwirkung und die hieraus abgeleiteten Planungsarbeiten ausschliesslich auf den Abschnitte Grynaustrasse–Rotfarb beschränken. Die übrigen Abschnitte sind unverändert dem weiteren Prozess zur Genehmigung und Realisierung zuzuführen. Das gesamte Bauprojekt ist spätestens 2024 den politischen Gemeinden zur Stellungnahme nach Art. 35 Strassengesetz zu unterbreiten. Zu den Varianten im betreffenden Mitwirkungsabschnitt verzichtet der Gemeinderat auf Empfehlungen und überlässt dies den betroffenen Kreisen.

Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen (TBA) prüft Verbesserungen für den Abschnitt Grynaustrasse–Rotfarb der in Planung befindlichen regionalen Verbindungstrasse (RVS) A15-Gaster. Damit sollen negative Auswirkungen auf das BLN-Objekt Kaltbrunner Riet vermindert werden. Anlass war die Feststellung der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission vor einem Jahr, dass der Bau der RVS A15-Gaster das national geschützte BLN-Objekt Kaltbrunner Riet schwerwiegend beeinträchtigen würde. Das TBA hat für den kritischen Abschnitt Grynaustrasse–Rotfarb deshalb fünf verbesserte Varianten erarbeitet. In einem Mitwirkungsverfahren vom 3. April bis 14. Mai 2023 kann die Bevölkerung zu diesen Varianten Rückmeldungen einreichen.

Die Gemeinde Schmerikon ist vom weiteren Verlauf des Planungs- und Realisierungsverfahren der RVS A15–Gaster sehr stark betroffen. Letztmals an der Bürgerversammlung hat die Bürgerschaft, unter Annahme eines Kredits über CHF 600'000 für die Planung einer kommunalen Entlastungsstrasse zur Anbindung des südlich der Bahnlinie liegenden Siedlungsgebiets an die Autobahnzufahrt «Schmerikon» der A15, die Haltung des Gemeinderates in dieser Angelegenheit einstimmig bestätigt. Oberste Priorität hat die Realisierung des RVS A15–Gaster. Erst im Verhinderungsfall würde die Gemeinde die Realisierung der kommunalen Entlastungsstrasse vorantreiben.

Mit der Inbetriebnahme des Doppelspurausbaus der SBB auf dem Abschnitt Uznach – Schmerikon mit dem Fahrplanwechsel 2024 erhöht sich der Handlungsbedarf, da die längeren Schliessungszeiten der Barriere nachweislich zu Rückstau auf der Ortsdurchfahrt führen.

Der Gemeinderat verweist einmal mehr auf das Bundesgerichtsurteil A-4708/2018 vom 24. September 2020 in Sachen Plangenehmigung STEP AS 2025 Ausbauten Obersee. In diesem wird zusammenfassend über das Plangenehmigungsverfahren festgehalten, dass das Bundesamt für Verkehr flankierende Massnahmen auf der Ortsdurchfahrt angeordnet habe, der Kanton solche jedoch für untauglich halte und die Lösung einzig durch in der Erstellung der RVS A15–Gaster sehe. Insofern sieht auch das Bundesgericht den Kanton in der Pflicht, zeitnah diesen Auftrag zu erfüllen. Durch den de-facto Entzug der Planungshoheit der politischen Gemeinde Schmerikon zur Umsetzung der eigenen kommunalen Entlastungsstrasse verstärkt sich die Verantwortung des Kantons.

Der Gemeinderat Schmerikon beschränkt sich daher in seiner Mitwirkung einzig und allein darauf den Kanton aufzufordern, endlich seiner Pflicht nachzukommen und das Planungsverfahren der RVS A15–Gaster nun verzögerungsfrei der Vernehmlassung bei den Standortgemeinden Uznach und Schmerikon zuzuführen. Er erachtet einen weiteren Aufschub als inakzeptabel. Insofern widersetzt sich der Gemeinderat auch weiteren öffentlichen Forderungen, über den Abschnitt Grynaustrasse–Rotfarb hinaus, nochmals den Fächer zu öffnen. Die aktuelle gesamte Linienführung ist das Ergebnis eines umfassenden Variantenvergleichs, in die auch die Beeinträchtigung der Landschaftsbilder, der Lebensräume und Schutzgebiete sowie die Flächenbeanspruchung als Kriterien eingeflossen sind. Sie ist zudem im kantonalen Richtplan behördenverbindlich festgesetzt.

Zu den vorgeschlagenen Varianten im Abschnitt Grynaustrasse–Rotfarb sieht sich der Gemeinderat nicht zu einer materiellen Stellungnahme legitimiert und verzichtet daher auf Empfehlungen und Anträge.


Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Schmerikon