Absage Bürgerversammlung und Vorversammlung zur Bürgerversammlung

Die ausserordentliche Lage aufgrund des Coronavirus verunmöglicht eine ordentliche Durchführung der Bürgerversammlung.

Absage Bürgerversammlung und Vorversammlung zur Bürgerversammlung

Die ausserordentliche Lage aufgrund des Coronavirus verunmöglicht eine ordentliche Durchführung der Bürgerversammlung. Der Gemeinderat Schmerikon hat darum in Anwendung von Art. 52 Gemeindegesetz entschieden, die Versammlung sowie die Vorversammlung abzusagen und über die Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen:

  • Jahresrechnung 2019 und Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019
  • Krediterteilung von Fr. 900'000 exkl. MWST für die Sanierung des Reservoirs und Stufenpumpwerks Lanzenmoos
  • Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2020

Die Abstimmung erfolgt am 19. April 2020. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhielten die Unterlagen zur Bürgerversammlung Mitte März 2020 in Form des Amtsberichts in jede Haushaltung zugestellt. Auf einen nochmaligen Versand des Gutachtens wird verzichtet. Der Amtsbericht kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder online heruntergeladen werden.

Der bereits zugestellte Stimmausweis für die Bürgerversammlung kann vernichtet werden. Für die Abstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung gilt der Stimmausweis für die Urnenabstimmung vom 19. April 2020.


Titelbild: Thomas Müller