Beschwerde vor Bundesgericht

Der Gemeinderat Schmerikon erhebt gegen die Plangenehmigung der Doppelspur Uznach - Schmerikon des BAV Beschwerde vor Bundesgericht.

Beschwerde vor Bundesgericht

Der Gemeinderat Schmerikon erhebt gegen die Plangenehmigung der Doppelspur Uznach - Schmerikon des BAV Beschwerde vor Bundesgericht. Er sieht die SBB in der Verantwortung für die angemessene Erschliessung des Siedlungsgebietes südlich der Bahnlinie. Der Zugriff der Blaulichtorganisationen wird behindert und auf der Ortsdurchfahrt wird es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs kommen.

Unter dem Titel STEP AS 25 Ausbauten Obersee, Uznach – Schmerikon – Rapperswil planen die Schweizerischen Bundesbahnen SBB seit mehreren Jahren die Errichtung einer Doppelspur zwischen Uznach und Schmerikon. Diese Doppelspur ist Voraussetzung für ein verdichtetes Fahrplanangebot mit zahlreichen Verbesserungen für die Region und den Kanton. Die Umsetzung des neuen Fahrplans war ursprünglich auf den Fahrplan 2020 vorgesehen.

Der Gemeinderat Schmerikon begleitete im Rahmen der regionalen Mitwirkung dieses Projekt über die gesamte Planungszeit. Nachdem das Bauprojekt und der angestrebte Fahrplan konkret wurden, entschloss er sich zum Widerstand. Er legt auch heute noch grossen Wert darauf, dass er im Grundsatz den Ausbau als zwingenden Schritt für eine Verbesserung des schienengebundenen öV-Angebots erachtet. Nicht akzeptabel erscheint ihm hingegen, dass der Gemeinde ausschliesslich mehrfache Nachteile entstehen: ein Dienstleistungsabbau im Fahrplanangebot verbunden mit erheblicher Beeinträchtigung auf dem Strassennetz.

Der Gemeinderat hat daher anlässlich der Plangenehmigung Einsprache beim verfahrensleitenden Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht. Die Einsprache konnte 2018 die Plangenehmigung nicht abwenden; sie bewirkte jedoch diverse Auflagen und Vorbehalte. Das BAV wertete die Situation um den Bahnübergang (BUe) Allmeindstrasse als problematisch und verfügte, die SBB habe mit dem Kanton St. Gallen und der Gemeinde Schmerikon die kurz- und mittelfristig für einen gehörigen Betrieb des BUe Allmeindstrasse notwendigen flankierenden Massnahmen festzulegen. Weiter hätten die drei Parteien sich über die geplante Umfahrung, die finanzielle Beteiligung der Parteien daran etc. abzusprechen. Nachdem diese Absprachen trotz Bemühungen des Gemeinderates nicht im gewünschten Umfang bzw. mit den erforderlichen Resultaten erfolgten, hat der Gemeinderat am 16. August 2018 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Entscheid des BAV erhoben.

Mit Urteil vom 15. Oktober 2019 weist das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde ab. Zusammenfassend kann dem Urteil die Begründung entnommen werden, dass die Erschliessung des südlich gelegenen Siedlungsgebietes durch die Erhöhung der Sperrzeiten für den motorisierten Individualverkehr zwar verschlechtert werde, die Erschliessung aber nach wie vor hinreichend sichergestellt sei. Das Planungsdefizit für eine verbesserte Erschliessung sei durch den Kanton St. Gallen und die Gemeinde Schmerikon verursacht. Es werde durch den Doppelspurausbau nicht neu geschaffen, sondern lediglich infolge der veränderten Schliessungszeiten akzentuiert. Im Weiteren erachtet das Bundesverwaltungsgericht die Zufahrt von Blaulichtorganisationen mit geeigneten Massnahmen als jederzeit gewährleistet.

Der Gemeinderat erachtet es als politisches Versagen, wenn aus der Umsetzung eines Infrastrukturprojekts, einer beteiligten Partei ausschliesslich Nachteile erwachsen. Es gehört zum Wesen der Politik, ausgewogene Ergebnisse zu erarbeiten, die es allen Beteiligten ermöglicht, das Vorhaben zu befürworten. Es ist nachvollziehbar, dass das Fahrplanangebot sich primär nach den Bedürfnissen der Haltestellen mit hohen Frequenzen orientiert. Hingegen ist die Zumutbarkeit für alle zu gewährleisten. Der Verlust der Direktverbindung für Bahnfahrende aus Schmerikon nach St. Gallen, verbunden mit äusserst knappen Umsteigezeiten mit Perronwechsel in Uznach, ritzen an diesem Grundsatz.

Definitiv kippt die Bilanz zuungunsten Schmerikons, wenn zusätzlich bedingt durch den Fahrplanwechsel ein Verkehrschaos im Dorf ausgelöst wird. Wenn schon heute, beschränkt auf die Spitzenzeiten, bei Schrankenschliessungen von zwei Minuten die wartenden Fahrzeuge die Ortsdurchfahrt behindern, so wird bei den zukünftig sieben bis zehn Minuten zweimal die Stunde die Hauptstrasse mehrmals pro Tag blockiert. Da ist auch kein Durchkommen für die Blaulichtorganisationen mehr möglich, weil keine flankierenden Massnahmen greifen. Ein ganzer Ortsteil mit hunderten von Arbeitsplätzen, Bewohnern und wichtigen Sporteinrichtungen wird abgeschnitten. Der Gemeinderat lehnt daher dieses Projekt ab, da es ohne eine Unter- oder Überführung unvollständig ist.

Eine Lösung ist in Arbeit. Zur Verbesserung der verkehrlichen Situation in und um Uznach plant das kantonale Tiefbauamt die regionale Verbindungsstrasse A53-Gaster. Davon profitiert auch die Gemeinde Schmerikon: Das ganze Gebiet südlich der Bahnlinie wird direkt mit dem Autobahnanschluss verbunden. Während für den Doppelspurausbau ein fertiges Projekt vorliegt, ist der Planungsstand für die regionale Verbindungsstrasse A53-Gaster aber viel weniger weit fortgeschritten.

Der Gemeinderat ist von der Notwendigkeit des Generationenprojekts überzeugt und setzt sich für dessen Realisierung ein. Ob die regionale Verbindungsstrasse letzten Endes gebaut werden kann, hängt jedoch nicht allein von der Zustimmung der Gemeinde Schmerikon ab; das Projekt hat sowohl auf regionaler als auch auf kantonaler Ebene verschiedene Hürden zu meistern. Der Gemeinderat sieht deshalb keinen Anlass, ein Finanzierungsrisiko zu tragen, während die SBB aus der Pflicht entlassen wird, Verantwortung für die Folgen ihres Doppelspurausbaus zu übernehmen.

Es geht nicht an, dass ein nationales Transportunternehmen im 19. Jahrhundert Landschaft und Siedlung mit einem Damm zerschneidet und im 21. Jahrhundert durch einen Ausbau die trennende Wirkung noch verstärkt, ohne Verantwortung für die vielfältigen Beeinträchtigungen zu übernehmen. Es ist ja nicht alleine die Verkehrserschliessung davon betroffen. Die Gemeinde Schmerikon sieht sich ausserstande, für rund ein Drittel des Siedlungsgebiets den Hochwasserschutz und den Oberflächenwasserabfluss zu gewährleisten. Der Bahndamm staut bei einem Unwetterereignis grosse Flächen ein.

Fristgerecht reicht daher der Gemeinderat Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die SBB hat bereits unbesehen des Gemeinderats-Beschlusses, die Umsetzung des neuen Fahrplans auf 2024 verschoben. Dieser Termin dürfte durch das Anrufen der höchsten nationalen Gerichtsinstanz nicht weiter tangiert werden.