Töfffahrer fahrunfähig - Ausweis abgenommen
Am Freitag, 27.03.2026 um 22:30 auf der St. Gallerstrasse ohne Schutzhelm unterwegs. Als fahrunfähig eingestuft. Billet abgenommen.
Am Freitag, 27. März 2026 um 22:30 Uhr passierte ein 50-jähriger Motoradfahrer auf der St.Gallerstrasse in Schmerikon eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen. Er trug keinen Schutzhelm. Der Mann wurde in der Folge kontrolliert. Der Mann wurde durch die Patrouille als fahrunfähig eingestuft. Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet. Dem 50-Jährigen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
Weitere Vorfälle im Kanton
Zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen (29.03.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen insgesamt sechs Männer angehalten, die alkoholisiert oder in fahrunfähigem Zustand unterwegs waren. Vier Verkehrsteilnehmenden wurden der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
In der Nacht von Freitag auf Samstag, um 3 Uhr, kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Ringstrasse in Wil einen 38-jährigen Mann mit seinem Auto. Die bei ihm durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1.43 mg/l. Um 4:30 Uhr wurde auf der Stampfstrasse in Rapperswil-Jona ein 49-jähriger Autofahrer kontrolliert. Seine beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.49 mg/l. Der Führerausweis wurde beiden Fahrern auf der Stelle abgenommen.
Am Samstagabend um 17:50 Uhr wurde ein 73-jähriger Autofahrer auf der Unterdorfstrasse in Zuzwil kontrolliert. Die bei ihm durchgeführte Atemalkoholmessung zeigte einen zu hohen Wert. Dem Mann wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt.
In der Nacht auf Sonntag, um 3:30 Uhr, wurde auf der Langäulistrasse in Buchs ein 40-jähriger Autofahrer angehalten. Die Patrouille stufte den Mann als fahrunfähig ein und bei ihm wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Sein ausländischer Führerausweis wurde für die Schweiz aberkannt.
Am Sonntagmorgen um 6 Uhr kontrollierte die Kantonspolizei St.Gallen auf der Flawilerstrasse in Wil einen 30-jährigen Autofahrer. Die bei ihm durchgeführte Atemalkoholmessung zeigte einen zu hohen Wert. Dem Mann wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt.
Alle fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen allfällige Administrativmassnahmen.
Dies ist eine Medienmitteilung der Kantonspolizei St. Gallen
Umformatiert durch Thomas Müller 8716.ch