Initiative will Millionenkredit für Schmerikons Zentrumsgestaltung kippen
Mit der formellen Anmeldung bei der Gemeindekanzlei hat nun die fünfmonatige Sammelfrist begonnen.
Die politische Landschaft in Schmerikon kommt in Bewegung: Die Gruppierung "Zukunft Schmerikon" hat eine Initiative eingereicht, die den Stopp des geplanten Zentrumsumbaus fordert.
Der Gemeinderat Schmerikon hat am 17. März 2026 die Zulässigkeit des Initiativbegehrens mit dem Titel "Zentrumsgestaltung - Ortsdurchfahrt - Tiefgarage" offiziell festgestellt. Das Ziel der Initiative ist deutlich: Der Beschluss der Bürgerschaft vom 26. September 2021, der einen Baukredit von 12'372'000 Franken für die Zentrumsgestaltung bewilligte, soll komplett aufgehoben werden.
Finanzielle Schieflage als Hauptgrund
Das Initiativkomitee begründet seinen Vorstoss mit den veränderten finanziellen und wirtschaftlichen Realitäten seit der Abstimmung im Jahr 2021. Die Finanzen der Gemeinde hätten sich seither signifikant verschlechtert. Die Jahresrechnung 2024 schloss mit einem Aufwandüberschuss von rund 1,2 Millionen Franken ab. Für das Jahr 2025 ist ein weiteres Defizit von über 700'000 Franken budgetiert. Laut Angaben des Gemeinderates handelt es sich hierbei um ein strukturelles Defizit.
Die Initianten warnen zudem vor einer steigenden Verschuldung aufgrund des negativen Eigenfinanzierungsgrades und verweisen auf eine von der Gemeinde bereits in Aussicht gestellte Steuerfusserhöhung. Zusätzlich wird davon ausgegangen, dass die tatsächlichen Baukosten unter den heutigen Rahmenbedingungen den damals bewilligten Kredit deutlich übersteigen würden. Aus diesen Gründen soll die Bürgerschaft die Möglichkeit erhalten, ihren früheren Beschluss aufzuheben, um ein zukünftiges Vorhaben auf einer aktuelleren, verlässlicheren Grundlage beurteilen zu können.
Unterschriftensammlung bis maximal 27. August 2026
Mit der formellen Anmeldung bei der Gemeindekanzlei hat nun die fünfmonatige Sammelfrist begonnen. Die Initianten haben bis zum 27. August 2026 Zeit, die für das Zustandekommen des Begehrens erforderlichen 240 gültigen Unterschriften zu sammeln.
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