Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2021–2024

Am Sonntag, 27. September 2020, finden die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2021–2024 statt.

Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2021–2024

Am Sonntag, 27. September 2020, finden die Erneuerungswahlen statt für:

  • die Präsidentin oder den Präsidenten des Verwaltungsrates
  • die Mitglieder des Verwaltungsrates
  • die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen sGs 125.3 (WAG)

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge gemäss Art. 24 ff. WAG müssen  der Ortsgemeinde Schmerikon, Hauptstrasse 2, 8716 Schmerikon bis spätestens Mittwoch, 1. Juli 2020, 16.30 Uhrschriftlich vorliegen. Den Wahlvorschlägen sind die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen beizulegen.

Entsprechende Formulare können bei der Ortsgemeinde bezogen werden.

Zweiter Wahlgang oder stille Wahl

Kommt keine stille Wahl zustande (Art. 45 WAG), findet der allfällige zweite Wahlgangam Sonntag, 29. November 2020 statt. Wahlvorschläge müssen der Ortsgemeinde Schmerikon, Hauptstrasse 2, 8716 Schmerikon in diesem Fall bis spätestens Donnerstag, 08. Oktober 2020, 16.30 Uhr schriftlich vorliegen.

Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.


Titelbild (Symbolbild): 19. April 2020, Thomas Müller, 8716.ch