Urnenabstimmung am Sonntag 17. Mai 2020

Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus verunmöglicht die ordentliche Durchführung der Bürgerversammlung.

Urnenabstimmung am Sonntag 17. Mai 2020

nur briefliche Stimmabgabe möglich

Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus verunmöglicht die ordentliche Durchführung der Bürgerversammlung. Gestützt auf die Bestimmung (Art. 52 GG) hat der Verwaltungsrat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen:

  • Jahresrechnung 2019
  • Budget 2020
  • Kauf der Grundstücke Nr. 601 + 622

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat am 19. März 2020 erlassen, dass die persönliche Stimmabgabe nicht möglich ist um persönliche Kontakte zwischen Stimmberechtigten und Stimmbüromitgliedern zu minimieren.

Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Ortsgemeinde Schmerikon, Hauptstrasse 2, eintreffen.

Auf einen nochmaligen Versand des Abstimmungsgutachtens bzw. des Amtsberichts hat der Verwaltungsrat verzichtet. Falls Sie den Amtsbericht nicht mehr greifbar haben, können Sie diesen unter  www.ortsgemeinde-schmerikon.ch -> Aktuelles -> Amtsbericht 2019 abrufen oder bei der Verwaltung der Ortsgemeinde bestellen (sekretariat@ortsgemeinde-schmerikon.ch oder 055 282 23 09).

Schmerikon, April 2020

Von: Ortsgemeinde Schmerikon


Titelbild: Thomas Müller, 8716.ch