9 A4 Seiten Bussenliste - Art. 9ff Strafprozessverordnung

Die geplante Änderung am Polizeireglement in Schmerikon wird einem von der Gemeinde beauftragten privaten Sicherheitsdienst erlauben, Bussen auf der Stelle zu erheben.

9 A4 Seiten Bussenliste - Art. 9ff Strafprozessverordnung

Die geplante Änderung am Polizeireglement in Schmerikon wird einem von der Gemeinde beauftragten privaten Sicherheitsdienst erlauben, Bussen auf der Stelle zu erheben.

Was aber steht in diesen Artikeln 9ff Strafprozessverordnung geschrieben? Kurz gefasst: Personen ab 16 Jahren können an Ort und Stelle für Übertretungen - gemäss einer Liste im Anhang der Verordnung - gebüsst werden und diese gleich auch bezahlen oder eine Bedenkfrist einfordern.

Dieser erwähnte Anhang ist ein neun Seiten PDF - darin ist der Verstoss gegen die Leinenpflicht (CHF 100.-) eine von vielen möglichen Bussen. Da findet man unter anderem auch:

  • Fahren mit Wasserki ausserhalb der erlaubten Zonen: CHF 100.-
  • Nichtsetzen  eines  weissen  Balles  bzw. einer weissen Flagge beim Fischen mit Schleppangel: CHF 30.-
  • Missachten eines allgemeinen Reitverbots: CHF 30.-
  • Unzulässige Ausübung der Prostitution: CHF 100.-

Eingeführt wird die Änderung aber jetzt um die Leinenpflicht am Aabach durchzusetzen - der Paragraph erlaubt aber scheinbar weit mehr.

UPDATE: Klarstellung vom Gemeinderat, was konkret gebüsst werden kann, gibt es in diesem Artikel: https://www.8716.ch/2019/02/19/die-gemeinde-ist-lediglich-befugt-zu-bussen-was-sie-per-reglement-selber-verfugt-hat/


Auszug aus der St. Galler Strafprozessverordnung

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