Feuerverbot und Feuerwerksverbot auch in Schmerikon

Der Gemeinderat Schmerikon hat in Abstimmung mit allen Gemeinden der Region Zürichsee-Linth mit sofortiger Wirkung ein Verbot erlassen, auf dem gesamten Gemeindegebiet Feuerwerke zu entzünden und offene Feuer im Freien zu entfachen.

Feuerverbot und Feuerwerksverbot auch in Schmerikon

Der Gemeinderat Schmerikon hat in Abstimmung mit allen Gemeinden der Region Zürichsee-Linth mit sofortiger Wirkung ein Verbot erlassen, auf dem gesamten Gemeindegebiet
Feuerwerke zu entzünden und offene Feuer im Freien zu entfachen. Die Anordnung gilt auch für eingerichtete Feuerstellen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Von: Félix Brunschwiler, Gemeindepräsident Schmerikon

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton St. Gallen ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. In einzelnen Gemeinden unter anderem in Weesen und Amden gilt
bereits für das gesamte Gemeindegebiet ein Feuer- und Feuerwerkverbot.

Die Gemeinden der Region Zürichsee-Linth haben eine Beurteilung vorgenommen. Gemäss Wetterprognosen sind in den nächsten Tagen keine grossen Niederschläge zu erwarten, welche die Situation entspannen könnten. Die hohen Temperaturen werden voraussichtlich eher zu einer
Verschärfung führen.

Die Gemeinden Rapperswil-Jona, Eschenbach, Schmerikon, Uznach, Gommiswald, Benken,
Schänis und Kaltbrunn haben sich deshalb entschieden, das Feuerverbot auf das gesamte Gemeindegebiet auszudehnen und ein Feuerwerkverbot zu verfügen. Dieses Verbot gilt ab sofort bis auf Widerruf.