Sechs Teilzonenpläne dem Referendum unterstellt

Der Gemeinderat hatte letzten Sommer neun Teilzonenpläne öffentlich aufgelegt. Nun folgt abschliessend die Referendumsauflage für sechs dieser Planungsbereiche; hiervon eine Einzonung. Die übrigen fünf sind Auszonungen, die der Kompensation der Einzonungen dienen sollen. Die Fläche des Baugebiets bleibt unverändert.

Teilzonenpläne 15.08.2017

Am 15. August 2017 hatte der Gemeinderat gleichzeitig neun Teilzonenpläne erlassen und vom 23. August bis 21. September 2017 öffentlich aufgelegt. Er tat dies mit der Begründung, sich, unter Berücksichtigung des im Herbst zu erlassenden kantonalen Richtplans und des mit der Inkraftsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes per 1. Oktober 2017 einhergehenden Veränderungen, die Handlungsfähigkeit wahren zu wollen. Bei dieser ersten öffentlichen Auflage waren diejenigen zur Einsprache legitimiert, die schützenswerte Interessen geltend machen konnten.

Die Teilzonenpläne Chli Allmeind (Einzonung), Herbag-Areal Süd (Umzonung) und Seegarten (Umzonung) waren unbestritten. Für diese ordnete der Gemeinderat am 26. September 2017 die Durchführung des fakultativen Referendums an. Die Auflage vom 20. Oktober bis 28. November 2017 verlief unbenutzt. Im Anschluss reichte der Gemeinderat die beiden Umzonungen dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Genehmigung ein. Diese liegen bereits vor. Der Teilzonenplan Chli Allmeind (Einzonung) wurde noch nicht zur kantonalen Genehmigung eingereicht, da die zur Flächenkompensation erforderlichen Auszonungen noch nicht so weit im Genehmigungsprozess gediehen waren.

Gegen die übrigen sechs Teilzonenpläne gingen fünf Einsprachen ein, wobei eine sich gegen sämtliche Auszonungen richtete. Der Gemeinderat hat am 20. Februar 2018 sämtliche Einsprachen behandelt, trat darauf ein und wies sie ab.

Bevor die Einsprecher nun ihrerseits gegen den Entscheid Rekurs erheben können, werden die Teilzonenpläne gemäss den gesetzlichen Vorgaben dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses dauert vom 5. März bis zum 13. April 2018. Nach Abschluss des Referendumsverfahrens, unabhängig davon ob unbenutzt oder durch Volksabstimmung, wird der Entscheid der Bürgerschaft unter Eröffnung einer Rekursfrist von vierzehn Tagen amtlich bekannt gemacht und den Einsprechern durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt.

(Von: Politische Gemeinde Schmerikon, http://www.schmerikon.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/?action=showinfo&info_id=482053)